Dr. Christina Unterberger

Stiftungsrecht

Im Zusammenhang mit Regelungen zur Erb- und/oder Unternehmens-nachfolge gewinnt das Thema Stiftung zunehmend an Bedeutung. Stiftungen sind eine Möglichkeit, Vermögen produktiv sinnvoll anzulegen. Dies gilt umso mehr, als die Gestaltungsfreiheit für Stifter durch ein neues Stiftungszivilrecht vor einigen Jahren gestärkt wurde und der Gesetzgeber bürgerschaftliches Engagement zunehmend auch steuerlich begünstigt. Entgegen noch immer weit verbreiteter Meinung bedarf es keines Millionenvermögens, um das Gemeinwohl zu fördern.

Es gibt unterschiedliche Arten von Stiftungen: öffentlich-rechtliche, kirchliche und privatrechtliche. Bei der privatrechtlichen Stiftung unterscheidet man zwischen selbständiger und unselbständiger Stiftung. Wird eine Stiftung im Wesentlichen im Interesse einer oder mehrerer Familien errichtet, spricht man von einer Familienstiftung. Erfüllt eine Stiftung steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung handelt es sich um eine gemeinnützige Stiftung.

Einige weiterführende Informationen zur Errichtung einer Stiftung, zur Stiftungsverwaltung, zum Stiftungssteuerrecht sowie für den Fall einer Zustiftung finden Sie unter der jeweiligen Rubrik.