Dr. Christina Unterberger

Honorar

Unsere Honorare richten sich nach der Art des Mandates.

Soweit nichts anderes vereinbart, gilt die gesetzliche Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert sowie dem Umfang der Tätigkeit.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen.

In außergerichtlichen Angelegenheiten schließen wir mit Ihnen je nach Fallgestaltung eine individuelle Honorarvereinbarung auf der Basis eines Stunden- oder Pauschalhonorars. Für eine erste Beratung werden maximal 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer angesetzt.

Eine erste Kontaktaufnahme über Telefon ist unverbindlich und kostenlos.

Selbstverständlich beraten wir Sie jeweils vorab zu den anfallenden Kosten unserer Tätigkeit.