
Zu unseren Mandanten gehören seit vielen Jahren Gesellschafter und Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Wenn Sie zum Beispiel Fragen
haben, können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung verlassen. Je nach Bedarf sind wir beratend und unterstützend im Hintergrund für Sie tätig oder vertreten Ihre Interessen konsequent und zielgerichtet gegenüber den Beteiligten.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Rechtsformwahl und der rechtlichen Umsetzung der Gründung eines Unternehmens. Durch rechtliche Beratung im Vorfeld und präzise formulierte Verträge lässt sich das Risiko einer streitigen Auseinandersetzung von vornherein minimieren.
Sollte sich Ihr Unternehmen in der Krise befinden, übernehmen wir die Verhandlungen mit den Gläubigern zur Vermeidung bzw. Beseitigung der Insolvenzreife und begleiten Sanierungsmaßnahmen von der Forderungssicherung bis hin zur Vermögensverwertung (Liquidation).