Dr. Christina Unterberger
Parlament

Steuerfreibeträge und Erbschaftsteuertarif

Persönliche Freibeträge

Das geltende Erbschaftsteuerrecht sieht je nach Verwandtschaftsgrad folgende Erbschaftsteuerklassen und persönliche Steuerfreibeträge vor:

Verwandtschaftsgrad

Steuerklasse

Freibetrag

Ehegatten, eingetr. Lebenspartner

I

500.000 EUR

Kinder, Stiefkinder

I

400.000 EUR

Enkelkinder

I

200.000 EUR

Eltern
I
100.000 EUR

Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern/-kinder, geschiedener Ehegatte

II

20.000 EUR

Sonstige Personen

III

20.000 EUR


Zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen sind gegebenenfalls weitere Freibeträge, wie zum Beispiel der Versorgungsfreibetrag für Ehegatten und Kinder sowie sachliche Freibeträge für Hausrat und persönliche Gegenstände zu berücksichtigen.


Erbschaftsteuertarif

Der Erbschaftsteuertarif richtet sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs sowie nach der jeweiligen Steuerklasse. Für Erbfälle nach dem 01.01.2010 gelten folgende Steuersätze:


Steuerpflichtiger Erwerb bis

Klasse I

Klasse II

Klasse III

75.000 EUR

7%

15%

30%

300.000 EUR

11%

20%

30%

500.000 EUR

15%

22%

30%

6.000.000 EUR

19%

27%

30%

13.000.000 EUR

23%

35%

50%

26.000.000 EUR

27%

40%

50%

über 26.000.000 EUR

30%

43%

50%