Dr. Christina Unterberger
Engel

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht dient dem Zweck, eine Person des Vertrauens als Vertreter für den Fall zu bestellen, dass man infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder aufgrund Nachlassens der geistigen Kräfte im Alter nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers kann auf diese Weise vermieden werden.

Die Vorsorgevollmacht bietet für die bevollmächtigte Person in diesem Fall eine rechtlich tragfähige Grundlage zum Handeln. Entgegen verbreiteter Meinung gibt es keine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Handlungsbefugnis beispielsweise eines Ehegatten für den anderen oder der Kinder für die Eltern. Wer eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt hat, vermeidet die gerichtliche Bestellung eines Betreuers.

Die Aufgaben des oder der Bevollmächtigten können viele Bereiche umfassen. Vor Abfassung einer Vorsorgevollmacht sollten Sie genau überlegen, ob die Vollmacht als Generalvollmacht oder lediglich für bestimmte Angelegenheiten der Vermögenssorge oder der Personensorge erteilt werden soll.

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es empfehlenswert, die Vorsorgevollmacht schriftlich abzufassen und die Angelegenheiten, für die die Vorsorgevollmacht gelten soll, ausdrücklich zu bezeichnen. Je nach Art des Inhalts kann sich im Einzelfall auch eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht empfehlen.

Aufgrund der Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Formulare empfehlen wir vor Ausfertigung einer Vollmacht kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar. Dies gilt besonders mit Blick auf eine sinnvolle Kombination der Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung.