Dr. Christina Unterberger
Meerblick
Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht sichert den nächsten Angehörigen des Erblassers (d.h. Abkömmlingen, Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie Eltern) eine Mindestbeteiligung am Nachlass, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag durch den Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten entsteht mit dem Tode des Erblassers und ist auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet. Schuldner des Anspruchs sind der oder die Miterben.

Um die Höhe des Pflichtteilsanspruchs beurteilen zu können, steht dem Pflichtteilsberechtigten nach dem Gesetz ein Auskunftsanspruch und ein Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben zu.

Hat der Erblasser innerhalb von 10 Jahren vor seinem Tode Schenkungen an dritte Personen gemacht, besteht zusätzlich zu dem eigentlichen Pflichtteilsanspruch unter Umständen noch ein Pflichtteilsergänzungs-anspruch.

 

Sprechen Sie uns an, wenn Sie

Wir sind Ihnen bei der Klärung aller Fragen rund um das Pflichtteilsrecht behilflich.