Dr. Christina Unterberger

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungsfähig ist, der Wille über Umfang sowie Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niedergelegt werden. Angehörige, die behandelnden Ärzte oder medizinisches Personal werden durch die Patientenverfügung über den Umfang und die Voraussetzungen unter denen eine medizinische Handlung gewünscht wird, informiert. Die Patientenverfügung wahrt Ihr Selbstbestimmungsrecht.

Eine gesetzliche Regelung gibt es für die Patientenverfügung in Deutschland nicht. Der Bundesgerichtshof hat vor einigen Jahren jedoch die Bindungswirkung einer Patientenverfügung bestätigt, wenn der Wille des Patienten mit Hilfe der Patientenverfügung eindeutig und sicher festgestellt werden kann.

Bei der Abfassung einer Patientenverfügung gilt es daher, möglichst genaue und bestimmte Formulierungen zu finden, um Auslegungsschwierigkeiten bei der Ermittlung des Patientenwillens zu vermeiden. Formulare mit zum Teil unbestimmten Formulierungen oder in denen der Wille durch Ankreuzen bestimmter vorformulierter Teste zum Ausdruck gebracht werden soll, werden diesem Anspruch oftmals nicht gerecht.

Es ist empfehlenswert, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie fundierte rechtliche Beratung bei der Formulierung wünschen.