Dr. Christina Unterberger

Ausländisches Erbrecht

Erbfälle mit Auslandsberührung sind keine Seltenheit mehr. So sind insbesondere Konstellationen, in denen

in der Praxis immer häufiger anzutreffen.

Wir prüfen das nach einem Erbfall gemäß den Vorschriften des Internationalen Privatrechts anwendbare Recht und beraten Sie bei der Nachfolgeplanung zur Rechtswahl.

Im Rahmen der Nachlassabwicklung widmen wir uns insbesondere Fragen des deutsch-österreichischen und deutsch-schweizerischen Erbrechts.

Je nach Fallkonstellation kooperieren wir in Erbfällen mit internationalem Bezug selbstverständlich mit spezialisierten Kollegen aus dem Ausland.